Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 12. November 2025
- Eingebracht von
- Sachsen, Schleswig-Holstein
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Politisches Leben, Parteien, Recht
Worum es geht
Angesichts zunehmender Bedrohungen und Einschüchterungen gegen Amts- und Mandatsträger Erweiterung des Schutzes von Mitgliedern von Verfassungsorganen vor nötigenden Einwirkungen auf die europäische und kommunale Ebene, insbes. auf Gemeinderäte, Einbeziehung subtiler Übergriffe in den Privatbereich der Betroffenen; Änderung §§ 105 und 106 sowie Einfügung § 106a Strafgesetzbuch, Änderung §§ 74a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz sowie § 4 Bundeskriminalamtgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 216/24 in der Fassung BR-Drs 216/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C099)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
