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Im Verfahren

Gesetz zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes von Amts- und Mandatsträgerinnen und -trägern sowie Kandidatinnen und Kandidaten und deren Helferinnen und Helfern

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Letzter Schritt
12. November 2025
Eingebracht von
Sachsen, Schleswig-Holstein
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Politisches Leben, Parteien, Recht

Worum es geht

Angesichts zunehmender Bedrohungen und Einschüchterungen gegen Amts- und Mandatsträger Erweiterung des Schutzes von Mitgliedern von Verfassungsorganen vor nötigenden Einwirkungen auf die europäische und kommunale Ebene, insbes. auf Gemeinderäte, Einbeziehung subtiler Übergriffe in den Privatbereich der Betroffenen; Änderung §§ 105 und 106 sowie Einfügung § 106a Strafgesetzbuch, Änderung §§ 74a und 120 Gerichtsverfassungsgesetz sowie § 4 Bundeskriminalamtgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 216/24 in der Fassung BR-Drs 216/24 (Beschluss) (GESTA 20. WP C099)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.