Gesetz zur Stärkung der Meinungsfreiheit und zur Änderung der Strafprozessordnung - Einschränkung der Zulässigkeit der Hausdurchsuchung bei Ehrverletzungsdelikten
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Beschlussempfehlung liegt vor
- Letzter Schritt
- 15. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht
Worum es geht
Einschränkung der Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden zur Durchführung von Hausdurchsuchungen bei sog. Ehrdelikten; Änderung §§ 102, 103 und 104 Strafprozessordnung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
