Gesetz zur Änderung des Konsumcannabisgesetzes - Nutzhanfliberalisierung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 19. März 2026
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Landwirtschaft und Ernährung
Worum es geht
Förderung des Anbaus von Nutzhanf, Verwertung der Pflanzenteile in Produkten wie Textilien, Lebensmittel oder Kosmetik: Rechtssicherheit beim Umgang mit Nutzhanf durch Streichung der Klausel betr. des Missbrauchs von Nutzhanf zu Rauschzwecken (Missbrauchsklausel), Ausweitung des Nutzhanfanbaus auf alle Unternehmen der Landwirtschaft, insbesondere in Innenräumen (Indoor-Anbau) zur Gewinnung von CBD-haltigen Produkten, Erhöhung des Grenzwerts für THC von 0,3 Prozent auf 1,0 Prozent; Änderung §§ 1, 31, 32 und 36 Konsumcannabisgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
