Erstes Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 18. Dezember 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesundheit
Worum es geht
Verschreibung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken nur bei persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt im Rahmen der ärztlichen Behandlung und Beratung, Abgabe nur im Rahmen des Betriebs einer Apotheke gegen Vorlage der Verschreibung, Verbot des Versandhandels; Änderung §§ 3 und 25 Medizinal-Cannabisgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
