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Verkündet

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1174 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
19. Dezember 2025
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Wirtschaft

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Umsetzung technischer Vorgaben für Banken mit mehreren Tochterunternehmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Verlusttragung innerhalb des Konzerns in einer Abwicklung, Verhinderung einer überproportionalen Belastung von Tochtergesellschaften, Ausnahme von der Anforderung zum Aufbau von Verlustpuffern für im Wege eines regulären Insolvenzverfahrens zu liquidierende Banken; Änderung und Einfügung versch. §§ Sanierungs- und Abwicklungsgesetz Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1174 vom 11. April 2024 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU und der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 im Hinblick auf bestimmte Aspekte der Mindestanforderung an Eigenmittel und berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten (ABl. L 1174, 22.04.2024)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.