Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 6. März 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Umwelt
Inkrafttreten
- nach Artikel 2 Abs. 1 Nr. 2
Worum es geht
Zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen Schaffung von Voraussetzungen für die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der ausschließlichen Wirtschaftszone sowie Umsetzung der Änderung von Art. 6 des Londoner Protokolls zur Ermöglichung des CO2-Exports in andere Staaten zur dortigen Verpressung, Erweiterung des marinen Geo-Engineerings zu Forschungszwecken, Überwachung der Rahmenbedingungen durch den Vorhabenträger, Datenübermittlung an zuständige Behörden, Berichterstattung, Vorgaben für den Einsatz von Dispergatoren zur Bekämpfung der Ölverschmutzung in Notlagesituationen, Klarstellungen, redaktionelle sowie Folgeänderungen; Änderung und Einfügung zahlr. §§ sowie Änderung Anlage Hohe-See-Einbringungsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Bezug: Vertragsgesetz s. GESTA XN001 Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz s. GESTA E010 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
