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Verkündet

Erstes Gesetz zur Änderung des Hohe-See-Einbringungsgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
6. März 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Umwelt

Inkrafttreten

  1. nach Artikel 2 Abs. 1 Nr. 2

Worum es geht

Zur Begrenzung von Treibhausgasemissionen Schaffung von Voraussetzungen für die Offshore-Speicherung von Kohlendioxid in der ausschließlichen Wirtschaftszone sowie Umsetzung der Änderung von Art. 6 des Londoner Protokolls zur Ermöglichung des CO2-Exports in andere Staaten zur dortigen Verpressung, Erweiterung des marinen Geo-Engineerings zu Forschungszwecken, Überwachung der Rahmenbedingungen durch den Vorhabenträger, Datenübermittlung an zuständige Behörden, Berichterstattung, Vorgaben für den Einsatz von Dispergatoren zur Bekämpfung der Ölverschmutzung in Notlagesituationen, Klarstellungen, redaktionelle sowie Folgeänderungen; Änderung und Einfügung zahlr. §§ sowie Änderung Anlage Hohe-See-Einbringungsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis Bezug: Vertragsgesetz s. GESTA XN001 Gesetz zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetz s. GESTA E010 Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.