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Verkündet

Gesetz zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
27. März 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Verteidigung

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt
  2. Abkommen nach seinem Artikel 15 Abs. 1

Worum es geht

Zustimmung zu dem am 9. Dezember 2022 in Berchtesgaden unterzeichneten Abkommen: Wahrung der Sicherheit im Luftraum durch grenzüberschreitenden militärischen Flugverkehr sowie systematischen Austausch von Informationen über die allgemeine Lage im Luftraum Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 500/24 (GESTA 20.WP XH001)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.