Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 6. März 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- in Artikel 1, § 14 Absatz 3 bis 5 des KRITIS-Dachgesetzes
Worum es geht
Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
