Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/1544 und zur Durchführung der Verordnung (EU) 2023/1543 über die grenzüberschreitende Sicherung und Herausgabe elektronischer Beweismittel in Strafverfahren innerhalb der Europäischen Union
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 6. März 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- in Artikel 1 die §§ 7 bis 17, 18 Absatz 2, 3 Nr. 1 Buchst. b und Nr. 2, Absatz 4 bis 7 sowie 8 Nr. 2 und § 19 des Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetzes und Artikel 3
Worum es geht
Umsetzung sowie Durchführung europäischer Vorgaben zur Implementierung des sog. "E-Evidence"-Mechanismus zur EU-weiten Strafverfolgung im digitalen Raum: Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren, Pflichten des Bundesamtes für Justiz als zentrale Behörde, Datenaustausch; Durchführungsvorschriften zu Europäischen Herausgabe- und Sicherungsanordnungen: Zuständigkeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Statistikpflichten, Rechtsschutz, Rechtsbehelfe, Bußgeldvorschriften; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis; Gesetz über Europäische Herausgabe- und Sicherungsanordnungen zu elektronischen Beweismitteln (Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs-und-Durchführungsgesetz – EBewMG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 170 Telekommunikationsgesetz sowie Einfügung §§ 13a und 24a Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz Bezug: Verordnung (EU) 2023/1543 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 über Europäische Herausgabeanordnungen und Europäische Sicherungsanordnungen für elektronische Beweismittel in Strafverfahren und die Vollstreckung von Freiheitsstrafen nach Strafverfahren (ABl. L 191, 28.07.2023, S. 118) ; Richtlinie (EU) 2023/1544 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2023 zur Festlegung einheitlicher Regeln für die Benennung von benannten Niederlassungen und die Bestellung von Vertretern zu Zwecken der Erhebung elektronischer Beweismittel in Strafverfahren (ABl. L 191, 28.07.2023, S. 181) Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen; Annahme einer Entschließung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
