Gesetz zur Reform der Notfallversorgung und des Rettungsdienstes (Notfallgesetz - NotfallG)
Verfahren beendet: Abgelehnt
- Beratungsstand
- Abgelehnt
- Letzter Schritt
- 15. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesundheit
Worum es geht
Verbesserung von Vernetzung und Kooperation der drei Versorgungsbereiche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste, der Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patienten: Vernetzung der KV-Rufnummer und der Notrufnummer der Rettungsleitstellen mit wechselseitigen Übermittlungsmöglichkeiten, Ausbau des telemedizinischen Angebots und Nutzung der Telematikinfrastruktur, Sicherstellung einer notdienstlichen Akutversorgung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit durchgängiger telemedizinischer und aufsuchender Versorgung, flächendeckende Einrichtung sektorenübergreifender Integrierter Notfallzentren (INZ) für eine bedarfsgerechte Erstversorgung, Mindestöffnungszeiten für Notdienstpraxen und Kooperationsvereinbarungen zwischen Krankenhäusern und KV, Rettungsdienst als eigenständiger GKV-Leistungsbereich u.a.; Evaluation und Berichtspflicht; Änderung von 3 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 379/24 (GESTA 20. WP M041) in geänderter Fassung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
