Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter (Aktivrentengesetz)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 19. Dezember 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Arbeit und Beschäftigung, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Einführung eines Steuerfreibetrags von 2 000 Euro monatlich für Einnahmen aus freiwilliger nichtselbständiger Beschäftigung im Rentenalter (sogen. Aktivrente); Änderung §§ 3, 41, 41b und 42b Einkommensteuergesetz, § 12 Wohngeldgesetz sowie § 1 Sozialversicherungsentgeltverordnung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Gewährung der Steuerbefreiung erst ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze, Folgeänderung zur Berücksichtigung bei der Wohngeldbemessung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
