Achtes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 19. Dezember 2025
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2030 für zehn Jahre, längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2035; Änderung § 3d Kraftfahrzeugsteuergesetz Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Elektromobilität durch Verlängerung der Kraftfahrzeug-Steuerbefreiung bis 2035
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
