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Verkündet

Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
6. März 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Europapolitik und Europäische Union, Recht

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Anpassungen an die aktuelle Eurojust-Verordnung: Anpassung der Verordnungsermächtigung bzgl. der Benennung einer zuständigen nationalen Behörde als nationale Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen, Änderungen betr. der Verwaltung des Fallbearbeitungssystems, Regelung zum Umgang von Zugriffsrechten auf nationaler Ebene, redaktionelle Änderungen; Änderung §§ 1, 8 und 9 Eurojust-Gesetz sowie versch. §§ Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung, Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2023/2131 vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 sowie des Beschlusses 2005/671/JI im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen (ABl. L 2023/2131, 11.10.2023)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.