Erstes Gesetz zur Änderung des Eurojust-Gesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 6. März 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Europapolitik und Europäische Union, Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Anpassungen an die aktuelle Eurojust-Verordnung: Anpassung der Verordnungsermächtigung bzgl. der Benennung einer zuständigen nationalen Behörde als nationale Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen, Änderungen betr. der Verwaltung des Fallbearbeitungssystems, Regelung zum Umgang von Zugriffsrechten auf nationaler Ebene, redaktionelle Änderungen; Änderung §§ 1, 8 und 9 Eurojust-Gesetz sowie versch. §§ Eurojust-Anlaufstellen-Verordnung, Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2023/2131 vom 4. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1727 sowie des Beschlusses 2005/671/JI im Hinblick auf digitalen Informationsaustausch in Terrorismusfällen (ABl. L 2023/2131, 11.10.2023)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
