Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 27. März 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Umwelt
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Anpassung an EU-Recht bzgl. der Fortentwicklung der Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) sowie ozonschichtschädigenden Stoffen: Streichung bislang rein national geregelter Inverkehrbringensverbote sowie der Regelung zur nationalen Kennzeichnungspflicht, vorübergehendes Verbot des Verkehrs mit F-Gasen und ozonschichtschädigenden Stoffen als Sanktion gegen Verstöße des Bereitstellungsverbots, Pflicht zur Beschaffung einer Quotengenehmigung für entgegen der Quotenregelung in Verkehr gebrachter Erzeugnisse, Klarstellungen zur Informationspflicht in der Lieferkette, Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage für die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Anpassungen der Vorschriften über die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank, Ausnahmen im Interesse der Landesverteidigung; Einfügung § 23a sowie Änderung §§12i und 12j sowie weiterer §§ Chemikaliengesetz, Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
