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Verkündet

Fünftes Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
27. März 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Umwelt

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Anpassung an EU-Recht bzgl. der Fortentwicklung der Regelungen zu fluorierten Treibhausgasen (F-Gase) sowie ozonschichtschädigenden Stoffen: Streichung bislang rein national geregelter Inverkehrbringensverbote sowie der Regelung zur nationalen Kennzeichnungspflicht, vorübergehendes Verbot des Verkehrs mit F-Gasen und ozonschichtschädigenden Stoffen als Sanktion gegen Verstöße des Bereitstellungsverbots, Pflicht zur Beschaffung einer Quotengenehmigung für entgegen der Quotenregelung in Verkehr gebrachter Erzeugnisse, Klarstellungen zur Informationspflicht in der Lieferkette, Erweiterung der Ermächtigungsgrundlage für die Chemikalien-Klimaschutzverordnung, Anpassungen der Vorschriften über die Mitteilungspflichten an die SCIP-Datenbank, Ausnahmen im Interesse der Landesverteidigung; Einfügung § 23a sowie Änderung §§12i und 12j sowie weiterer §§ Chemikaliengesetz, Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.