Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften (Fondsrisikobegrenzungsgesetz)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 27. März 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
- Artikel 1, 4, 6, 12 und 13
- Artikel 3, 7 Nr. 1 Buchst. a, Nr. 3 bis 7 und 9 sowie die Artikel 9 und 11
Worum es geht
Weitere Modernisierung und Resilienzsteigerung des Fondsmarkts als Beitrag zur Infrastrukturfinanzierung und Transformation der Wirtschaft: Umsetzung der EU-Richtlinien für europaweit gleiche Regelungen zur Berichterstattung über Auslagerungen, zur Verwendung von Liquiditätsmanagementinstrumenten und zur Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Minderung übermäßiger Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien aus Drittstaaten und zur Steigerung der Effizienz der Clearingmärkte der Union mit nationalen Ausführungs- und Sanktionsbestimmungen; Modernisierung rein nationaler Vorgaben: Möglichkeit der Auflage geschlossener Sondervermögen auch im Publikumsfondsbereich sowie von geschlossenen Fonds für Bürgerbeteiligungen im Bereich erneuerbare Energien u.a.; Änderung von 6 Gesetzen und 4 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2024/927 vom 13. März 2024 zur Änderung der Richtlinien 2011/61/EU und 2009/65/EG im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds (ABl. L 927, 26.03.2024) ; Richtlinie (EU) 2024/2994 vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG, 2013/36/EU und (EU) 2019/2034 hinsichtlich der Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften (ABl. L 2994, 04.12.2024) Beschlussempfehlung des Ausschusses: erleichterte Änderungen von Anlagebedingungen und Einführung von Vorbehaltsklauseln in Verträgen von Verwaltungsgesellschaften mit Anlegern; redaktionelle Korrekturen und Klarstellungen; Änderung eines weiteren Gesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
