Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 8. Mai 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 16
- im Übrigen
- Artikel 2
- Artikel 3
Worum es geht
Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 124/24 (GESTA 20. WP C086) in erweiterter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
