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Im Verfahren

Gesetz zum Abbau von unnötiger Bürokratie im Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und in der Chemikaliensicherheit

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Den Ausschüssen zugewiesen
Letzter Schritt
19. Dezember 2025
Eingebracht von
Nordrhein-Westfalen
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Arbeit und Beschäftigung

Worum es geht

Zahlreiche Maßnahmen zur Beseitigung entbehrlicher bürokratischer Lasten für Bürger, Unternehmen und öffentliche Verwaltung in den Bereichen Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und Chemikaliensicherheit, u.a. Reduzierung der verpflichtenden Anzahl von Sitzungen der Arbeitsausschüsse, Wegfall der Zwischenprüfung an Aufzugsanlagen, Übernahme der Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in Betrieben mit weniger als 50 Beschäftigten durch die Unfallversicherungsträger, Angleichung der Aufbewahrungsfristen für Röntgenbilder auf einheitlich 10 Jahre, Zulassung elektronischer Kommunikation für den Informationsaustausch zwischen Behörden und Unternehmen; Folgeänderungen; Aufhebung und Änderung zahlreicher §§ sowie Änderung versch. Anlagen und Anhänge in 7 Gesetzen und 10 Rechtsverordnungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.