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Im Verfahren

Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundestag (PetG)

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Überwiesen
Letzter Schritt
18. Dezember 2025
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Bundestag, Politisches Leben, Parteien

Worum es geht

Petitionsberechtigung, Formvorschriften und Verfahrensvorschriften, Befugnisse des Petitionsausschusses, Entscheidung über Petitionen, Berichtspflicht der BRg, Öffentlichkeit und Einrichtung eines Petitionsregisters, Jahresbericht des Petitionsausschusses, unerledigte Petitionen am Ende der Wahlperiode; Aufhebung Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.