Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung durch die Behandlung von Petitionen durch den Deutschen Bundestag (PetG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 18. Dezember 2025
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Bundestag, Politisches Leben, Parteien
Worum es geht
Petitionsberechtigung, Formvorschriften und Verfahrensvorschriften, Befugnisse des Petitionsausschusses, Entscheidung über Petitionen, Berichtspflicht der BRg, Öffentlichkeit und Einrichtung eines Petitionsregisters, Jahresbericht des Petitionsausschusses, unerledigte Petitionen am Ende der Wahlperiode; Aufhebung Gesetz nach Artikel 45c des Grundgesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
