Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung (Migrationsverwaltungsdigitalisierungsweiterentwicklungsgesetz - MDWG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 10. Juli 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Migration und Aufenthaltsrecht, Staat und Verwaltung
- Verkündung
Worum es geht
Verbesserung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Stellen im Bereich der Migrationsverwaltung und zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren: Möglichkeit der Speicherung und Nachnutzung von biometrischen Daten für die Neuausstellung oder Verlängerung eines elektronischen Aufenthaltstitels, Erfassung von Angaben zur Identität ausländischer Personen sowie von zur Identifikation geeigneter Dokumente als Volltextdokumente im Ausländerzentralregister (AZR), Zugriff beteiligter Behörden auf die für die Visaerteilung maßgebenden Dokumente über die Visadatei des AZR, Abbildung von Angaben zu Leistungskürzungen und -ausschlüssen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im AZR, Verbesserung der Erfassung der relevanten Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) im AZR; Einfügung, Änderung und Aufhebung versch. §§ von 4 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung der Migrationsverwaltung ; Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des Bundeskanzlers im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 15. Juni 2023 zur Beseitigung von Digitalisierungshemmnissen in der Migrationsverwaltung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
