Neuntes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Bundesrat hat Zustimmung versagt
- Letzter Schritt
- 11. Mai 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Neuregelung zur Systematisierung der Befugnisse zur beschränkten geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, Erweiterung der unentgeltlichen Hilfeleistung, Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine, Wegfall des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern; Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, Umkehr des Besteuerungsvorrangs bei der Grunderwerbsteuer zur Vermeidung zweifacher Besteuerung; Änderung von 6 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie Folgeänderungen in 4 Gesetzen Beschlussempfehlung des Ausschusses: Wiederherstellung der bisherigen Regelung zur unentgeltlichen Hilfeleistung durch nahe Angehörige, Klarstellung zum Fremdbesitzverbot von Gesellschaften, Änderungen zu Angaben im Anerkennungsverfahren und Anzeigepflichten, Meldung und zwischenstaatlicher Austausch der Steueridentifikationsnummer des Ansässigkeitsstaates im Rahmen von FATCA, Einschränkung der Verpflichtung zur Führung eines Anbauverzeichnisses für Land- und Forstwirte, Steuerbefreiung einer Entlastungsprämie durch die Arbeitgeber von bis zu 1 000 Euro, Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften in der Grunderwerbsteuer, Anwendungsregelung in der Grunderwerbsteuer; Änderung weiterer 3 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen Bezug: Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/6002 GESTA D042
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
