Zurück zur Übersicht
Beschlossen

Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verabschiedet
Letzter Schritt
15. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht, Staat und Verwaltung, Verteidigung

Worum es geht

Ausweitung der notariellen Onlineverfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts: Zulassung der Online-Beurkundung zur Eintragung in das Stiftungsregister, zur Anmeldung im Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister, zur Mitwirkung bei der Gründung von Aktiengesellschaften sowie für Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen einer GmbH, Klarstellung betr. Anforderungen an Vollmachten zur Vereinsregisteranmeldung; Erweiterung der im Bundeszentralregister zu speichernden Daten um den Geburtsstaat der betroffenen Person; Einführung des Digitalen Führungszeugnisses für private Zwecke; Verlängerung der Antragsfrist zur Entschädigung wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldaten um fünf Jahre; rechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen; Änderung § 77 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3 Stiftungsgesetz, § 12 Handelsgesetz sowie §§ 23, 30 und 280 Aktiengesetz, Änderungen in 3 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung); Änderungen

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.