Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verabschiedet
- Letzter Schritt
- 15. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Staat und Verwaltung, Verteidigung
Worum es geht
Ausweitung der notariellen Onlineverfahren auf weitere beurkundungspflichtige Gegenstände des Gesellschaftsrechts: Zulassung der Online-Beurkundung zur Eintragung in das Stiftungsregister, zur Anmeldung im Handels-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister, zur Mitwirkung bei der Gründung von Aktiengesellschaften sowie für Vollmachten zur Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen einer GmbH, Klarstellung betr. Anforderungen an Vollmachten zur Vereinsregisteranmeldung; Erweiterung der im Bundeszentralregister zu speichernden Daten um den Geburtsstaat der betroffenen Person; Einführung des Digitalen Führungszeugnisses für private Zwecke; Verlängerung der Antragsfrist zur Entschädigung wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldaten um fünf Jahre; rechtsförmliche Änderungen sowie weitere Anpassungen; Änderung § 77 Bürgerliches Gesetzbuch, § 3 Stiftungsgesetz, § 12 Handelsgesetz sowie §§ 23, 30 und 280 Aktiengesetz, Änderungen in 3 weiteren Gesetzen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung); Änderungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
