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Im Verfahren

Gesetz zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Überwiesen
Letzter Schritt
7. Mai 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Worum es geht

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit im privaten und öffentlichen Bereich, u.a. Ausweitung des Benachteiligungsverbots auf den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen privater Anbieter unter Ermöglichung von individuellen, praktikablen Lösungen, Einrichtung eines Bundeskompetenzzentrums für Leichte Sprache und Deutsche Gebärdensprache bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit zur Beratung von Bundesbehörden bei der Bereitstellung öffentlicher und politischer Informationen, effektive Ahndung von Verstößen gegen das Benachteiligungsverbot, u.a. durch Schadensersatzansprüche gegen öffentliche Stellen, Verpflichtung des Bundes zur barrierefreien Gestaltung aller Bundesbauten und zum Abbau vorhandener Barrieren bis 2045, Stärkung des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, redaktionelle Anpassungen, Folgeänderungen; Änderung zahlreicher §§ Behindertengleichstellungsgesetz, Folgeänderungen in 4 Rechtsverordnungen Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Barrierefreiheit

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.