Zurück zur Übersicht
Im Verfahren

Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Letzter Schritt
22. April 2026
Eingebracht von
Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Soziale Sicherung, Staat und Verwaltung

Worum es geht

Stärkung der Leistungsfähigkeit des Sozialstaats durch Maßnahmen zur Entlastung der Sozialverwaltung von entbehrlicher Bürokratie, zur digitalen Transformation sowie Rechts- und Verfahrensvereinfachung: klare Festlegung von Zuständigkeiten, Verlängerung von Bewilligungszeiträumen, Ermöglichung der gestreckten Überprüfung von Gesamtplänen in der Eingliederungshilfe, Abschaffung des Widerspruchverfahrens zur Feststellung der fehlenden Erwerbsfähigkeit, vereinfachtes Verfahren zur Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete, Aufhebung des Ersterhebungsgrundsatzes und Einführung eines automatisierten Datenabgleichs zwischen den Leistungsträgern, Ermöglichung der elektronischen An- und Abmeldung bei den gesetzlichen Krankenkassen, Wegfall des Schriftformerfordernisses, Normierung von Pauschalen, Bagatell- und Nachweisgrenzen sowie Verrechnungsmöglichkeiten, Harmonisierung der Rechtskreise SGB II und SGB XII u.a., Folgeänderungen; Einfügung und Änderung zahlreicher §§ in 8 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung Bezug: Beschluss der Regierungschefs von Bund und Ländern vom 4. Dezember 2025 zur Föderalen Modernisierungsagenda Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalisierung, Rechtsvereinfachung und Bürokratieabbau

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.