Gesetz zur Stärkung der Vermögensabschöpfung bei Cum-/Ex-Leerverkaufsgeschäften sowie bei Einziehungsbeteiligten
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 10. Juni 2026
- Eingebracht von
- Hessen, Nordrhein-Westfalen
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Recht, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Klarstellung zur möglichen Einziehung bei Dritten bei Erlangung der Taterträge nicht nur "durch", sondern auch "für die Tat", Übergangsregelung zur Erfassung von Sachverhalten im Ermittlungsstadium und noch nicht eingetretener Verjährung; Änderung § 73b Strafgesetzbuch und Einfügung Art. 316q Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch Bezug: Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Optimierung des Rechts der Vermögensabschöpfung vom März 2024 Änderung durch BR-Beschluss: Ausweitung der Übergangsvorschrift mit echter Rückwirkung unabhängig von der Verjährung der Tat, Anwendung des alten Rechts nur bei bereits ergangener gerichtlicher Entscheidung; Änderung Art. 316h und Verzicht auf Einfügung Art. 316q Einführungsgesetz zum Strafgesetzbuch
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
