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Erledigt

... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Normierung allgemeiner wirtschaftspolitischer Leitlinien

Verfahren beendet: Einbringung abgelehnt

Beratungsstand
Einbringung abgelehnt
Letzter Schritt
8. Mai 2026
Eingebracht von
Bayern
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie, Wirtschaft

Worum es geht

Verankerung wirtschafts-, industrie- und mittelstandspolitischer Zielsetzungen für die Energieträger Elektrizität, Gas und Wasserstoff als Maßstab für das energiepolitische Handeln aller relevanten Akteure, u.a. betr. die Ermessensentscheidungen der Bundesnetzagentur (BNetzA): Erhalt und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit einheimischer Unternehmen, insbes. die energieintensive Industrie, durch Sicherstellung einer preisgünstigen Energieversorgung mit Geltung auch für Unternehmen mit gleichmäßigem Versorgungsbedarf, Entlastung von Haushaltskunden und kleinen und mittleren Unternehmen von administrativen Anforderungen, redaktionelle Folgeänderung; Änderung § 1 Energiewirtschaftsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.