Gesetz zur Einführung eines Gesetzes zur Anpassung von Kraftstoffpreisen und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kraftstoffmaßnahmenpaket)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 27. März 2026
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Wirtschaft
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Maßnahmen zur Begegnung der Preisvolatilität an öffentlichen Tankstellen und zur Erhöhung der Preisverlässlichkeit für Verbraucher: Einschränkung der Preiserhöhungsmöglichkeit an Tankstellen für die Kraftstoffe Super E5, Super E10 und Diesel auf ein Mal pro Kalendertag um 12:00 Uhr, Erlaubnis beliebig vieler Preissenkungen, Bußgeldbestimmungen, Evaluierung der Regelung nach einem Jahr; Erleichterung des kartellbehördlichen Vorgehens gegen missbräuchlich überhöhte Preise durch Umkehr der Darlegungs- und Beweislast zugunsten der Kartellbehörden, Straffung und Vereinfachung des kartellbehördlichen Verfahrens im Nachgang zu Sektoruntersuchungen zur schnelleren und zielgerichteteren Adressierung von strukturellen Wettbewerbsproblemen im Kraftstoffmarkt durch das Bundeskartellamt; Gesetz zur Anpassung von Kraftstoffpreisen (Kraftstoffpreisanpassungsgesetz – KPAnG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 29a und Änderung §§ 32f, 47k, 56, 81 sowie 187 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Verordnungsermächtigung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Erfassung aller Otto- und Dieselkraftstoffe vom Verbot der täglichen mehrfachen Preiserhöhung, Zustimmungserfordernis des Bundesrates zu Verordnungen der Bundesregierung, Klarstellungen, redaktionelle Änderungen; Erneute Änderung §§ 1, 2 und 3 Kraftstoffpreisanpassungsgesetz, §§ 47k und 81 sowie zusätzliche Änderung § 82 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
