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Im Verfahren

... Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
Letzter Schritt
26. August 2026
Eingebracht von
Schleswig-Holstein
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Energie

Worum es geht

Maßnahmen zur Berücksichtigung regionaler Erfordernisse bei der Vergabe von Netzanschlüssen zur besseren Auslastung vorhandener und geplanter Netzkapazitäten, zur Ermöglichung weiteren Zubaus an erneuerbaren Energien, Senkung des Redispatches sowie Schaffung von Rechtssicherheit: Reservierung von Netzanschlusskapazitäten für Lasten und Stromspeicher für maximal fünf Jahre an einzelnen Netzanschlusspunkten, z.B. im Falle ausgewiesener Gewerbe- oder Industriegebiete, Priorisierung von Anschlussnehmern mit Bereitschaft zur Überbauung von Lasten und Batteriespeichern mit erneuerbaren Energien, Angebot einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung durch den Netzbetreiber auf Verlangen des Anschlussnehmers, Anschluss von Stand-Alone-Batteriespeichern ausschließlich mit einer flexiblen Netzanschlussvereinbarung; Änderung § 17 Energiewirtschaftsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.