Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 10. Juli 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Bildung und Erziehung, Kultur
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Zustimmung zu dem am 29. Juli 2025 in Paris unterzeichneten Abkommen: Konsolidierung sowie Weiterentwicklung der Deutsch-Französischen Gymnasien; Anforderungen des Deutsch-Französischen Abiturs für den Schulabschluss, Anerkennung der Abschlussurkunde als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, Sicherstellung der pädagogischen Kohärenz durch Koordinierungsausschuss, Bestellung und Entsendung der Schulleiter, Schiedsklausel, Laufzeit und schrittweise Anwendung des Abkommens
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
