Zurück zur Übersicht
Erledigt

Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)

Verfahren beendet: Abgelehnt

Beratungsstand
Abgelehnt
Letzter Schritt
9. Juli 2026
Eingebracht von
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Verkehr

Worum es geht

Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr, Evaluierung der regulatorischen Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, das Verbraucherpreisniveau, die Emission von CO2 und Luftschadstoffen sowie auf die Verkehrssicherheit spätestens nach 5 Monaten; Änderung §§ 6 und 24 Straßenverkehrsgesetz sowie § 3 und Anlage 3 Straßenverkehrs-Ordnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.