Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Tempolimit)
Verfahren beendet: Abgelehnt
- Beratungsstand
- Abgelehnt
- Letzter Schritt
- 9. Juli 2026
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr
Worum es geht
Einführung einer allgemeinen Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h im Straßenverkehr, Evaluierung der regulatorischen Auswirkungen auf den Kraftstoffverbrauch, das Verbraucherpreisniveau, die Emission von CO2 und Luftschadstoffen sowie auf die Verkehrssicherheit spätestens nach 5 Monaten; Änderung §§ 6 und 24 Straßenverkehrsgesetz sowie § 3 und Anlage 3 Straßenverkehrs-Ordnung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
