Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 24. April 2026
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Energie, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um jeweils 14,04 Cent je Liter zur Ermöglichung einer Preissenkung und damit Entlastung für Bürger und Wirtschaft sowie zeitweisen Dämpfung des kurzfristig eingetretenen Preisschocks; Änderung § 68 Energiesteuergesetz und § 109a Energiesteuer-Durchführungsverordnung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderung betr. Bemessung der Entlastungssätze während der Gültigkeit der reduzierten Steuersätze
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
