Gesetz zum Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden (Medienauskunftsgesetz)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 7. Mai 2026
- Eingebracht von
- Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht, Staat und Verwaltung
Worum es geht
Erhöhung der Rechtssicherheit durch Schaffung einer einfachgesetzlichen Grundlage für den Auskunftsanspruch aller journalistisch-redaktionell gestalteten Medien gegenüber Bundesbehörden als Bestandteil der verfassungsrechtlich gebotenen Pressefreiheit Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/4572 (GESTA 19. WP B033) in geänderter Fassung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
