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Beschlossen

Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen
Letzter Schritt
16. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Bildung und Erziehung, Verkehr

Worum es geht

Maßnahmen zur Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Seelotsausbildung und zur Optimierung des Auswahlverfahrens: Überführung des Finanzierungsverfahrens aus der Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaften in den Regelungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Anpassungen des Verfahrens zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit der Seelotsenanwärter, Präzisierung des Begriffs der "gesundheitlichen Eignung"; Erweiterung der Rechte und Befugnisse der Aufsichtsbehörde gegenüber dem seeärztlichen Dienst und den Brüderschaften, Anpassung der Definition des Seelotsen, Versorgung von Seelotsinnen im Falle einer Schwangerschaft, rechtsförmliche und redaktionelle Änderungen und Anpassungen, Folgeänderungen; Einfügung und Änderung zahlreicher §§ Seelotsgesetz, Folgeänderung in 1 Rechtsverordnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.