Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen
- Letzter Schritt
- 16. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Bildung und Erziehung, Verkehr
Worum es geht
Maßnahmen zur Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Seelotsausbildung und zur Optimierung des Auswahlverfahrens: Überführung des Finanzierungsverfahrens aus der Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaften in den Regelungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Anpassungen des Verfahrens zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit der Seelotsenanwärter, Präzisierung des Begriffs der "gesundheitlichen Eignung"; Erweiterung der Rechte und Befugnisse der Aufsichtsbehörde gegenüber dem seeärztlichen Dienst und den Brüderschaften, Anpassung der Definition des Seelotsen, Versorgung von Seelotsinnen im Falle einer Schwangerschaft, rechtsförmliche und redaktionelle Änderungen und Anpassungen, Folgeänderungen; Einfügung und Änderung zahlreicher §§ Seelotsgesetz, Folgeänderung in 1 Rechtsverordnung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
