Gesetz zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 25. September 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Europapolitik und Europäische Union, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Ermöglichung der förmlichen Verpflichtung nicht beamteter Personen im Wege der Echtzeit-Videokommunikation in geeigneten Fällen als Alternative zur Präsenzverpflichtung, Aufnahme und Übermittlung der Niederschrift als elektronisches Dokument; Umsetzung europäischer Rechtsprechung zum Verfahrensrecht der Europäischen Staatsanwaltschaft bei grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen, Korrektur eines Redaktionsversehens; Änderung § 1 und Aufhebung § 3 Verpflichtungsgesetz sowie Änderung §§ 3 und 4 Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2023 zum Verfahrensrecht der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) (C-281/22) Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283, 31.10.2017, S. 1 – EUStA-Verordnung) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 554/24 (GESTA 20. WP C126)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
