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Verkündet

Gesetz zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
25. September 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Europapolitik und Europäische Union, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Ermöglichung der förmlichen Verpflichtung nicht beamteter Personen im Wege der Echtzeit-Videokommunikation in geeigneten Fällen als Alternative zur Präsenzverpflichtung, Aufnahme und Übermittlung der Niederschrift als elektronisches Dokument; Umsetzung europäischer Rechtsprechung zum Verfahrensrecht der Europäischen Staatsanwaltschaft bei grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen, Korrektur eines Redaktionsversehens; Änderung § 1 und Aufhebung § 3 Verpflichtungsgesetz sowie Änderung §§ 3 und 4 Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2023 zum Verfahrensrecht der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) (C-281/22) Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283, 31.10.2017, S. 1 – EUStA-Verordnung) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 554/24 (GESTA 20. WP C126)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.