Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen
- Letzter Schritt
- 25. September 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr
Worum es geht
Aufnahme von im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme ermittelten THC-Werten in die Straßenverkehrsunfallstatistik zur Ermöglichung einer Evaluierung der Auswirkungen des legalisierten Cannabiskonsums auf die Straßenverkehrssicherheit, Übermittlung von Einzeldaten zu relevanten Merkmalen der Straßenverkehrsunfallstatistik an die Autobahn GmbH des Bundes durch die Statistischen Landesämter sowie Regelung der Verarbeitung und Nutzung der Daten; Änderung §§ 2 und 5 Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
