Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 10. Juli 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Verkehr
- Verkündung
Inkrafttreten
- Gesetz insgesamt
Worum es geht
Vereinfachung und Beschleunigung der Abfertigungsprozesse an Flughäfen für Passagiere der EWR-Staaten sowie der Schweiz auf freiwilliger Basis und Erschwerung der Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente: Ermöglichung des Auslesens und Verarbeitens personenbezogener Daten aus der maschinenlesbaren Zone und dem Chip des Passes oder Personalausweises durch die Luftfahrtunternehmen; Einfügung § 19e Luftverkehrsgesetz, § 86b Aufenthaltsgesetz und § 18 Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Änderung § 18 Passgesetz und § 20 Personalausweisgesetz Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalpolitik und zum Bürokratierückbau Kabinettsbeschluss vom 5. November 2025 zum Bürokratierückbau Digitalstrategie der Bundesregierung im Bereich der Mobilität Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausweitung des Verfahrens auf alle drittstaatsangehörigen Inhaber tauglicher Pässe oder Passersatzpapiere; Änderung § 86b Aufenthaltsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
