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Verkündet

Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verkündet
Letzter Schritt
10. Juli 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Verkehr

Inkrafttreten

  1. Gesetz insgesamt

Worum es geht

Vereinfachung und Beschleunigung der Abfertigungsprozesse an Flughäfen für Passagiere der EWR-Staaten sowie der Schweiz auf freiwilliger Basis und Erschwerung der Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente: Ermöglichung des Auslesens und Verarbeitens personenbezogener Daten aus der maschinenlesbaren Zone und dem Chip des Passes oder Personalausweises durch die Luftfahrtunternehmen; Einfügung § 19e Luftverkehrsgesetz, § 86b Aufenthaltsgesetz und § 18 Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Änderung § 18 Passgesetz und § 20 Personalausweisgesetz Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalpolitik und zum Bürokratierückbau Kabinettsbeschluss vom 5. November 2025 zum Bürokratierückbau Digitalstrategie der Bundesregierung im Bereich der Mobilität Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausweitung des Verfahrens auf alle drittstaatsangehörigen Inhaber tauglicher Pässe oder Passersatzpapiere; Änderung § 86b Aufenthaltsgesetz

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.