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Im Verfahren

Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Überwiesen
Letzter Schritt
8. Juli 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht

Worum es geht

Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sowie zur verfahrensübergreifenden Datenanalyse mittels automatisierter Anwendungen zur Datenverarbeitung; Einfügung §§ 98d und 98e sowie Änderung § 101 Strafprozessordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 zur Nutzung von Analyseplattformen zur Gefahrenabwehr (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.