Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 8. Juli 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Medien, Kommunikation und Informationstechnik, Recht
Worum es geht
Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sowie zur verfahrensübergreifenden Datenanalyse mittels automatisierter Anwendungen zur Datenverarbeitung; Einfügung §§ 98d und 98e sowie Änderung § 101 Strafprozessordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 zur Nutzung von Analyseplattformen zur Gefahrenabwehr (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
