Gesetz zur Reform der Notfallversorgung
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verabschiedet
- Letzter Schritt
- 15. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Gesundheit
Worum es geht
Verbesserung von Vernetzung und Kooperation der drei Versorgungsbereiche Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen, Notaufnahmen der Krankenhäuser und Rettungsdienste, der Steuerung der Hilfesuchenden in die richtige Versorgungsebene sowie die wirtschaftliche Notfallversorgung von Patienten: Vernetzung der KV-Rufnummer und der Notrufnummer der Rettungsleitstellen mit Weiterleitungsmöglichkeiten, Stärkung der Akutleitstelle, Sicherstellung einer medizinisch notwendigen Erstversorgung bei akutem Behandlungsbedarf durch die Kassenärztlichen Vereinigungen mit durchgängiger telemedizinischer und aufsuchender Versorgung, flächendeckende Einrichtung sektorenübergreifender Integrierter Notfallzentren mit zentraler Ersteinschätzungsstelle zur Weiterleitung Hilfesuchender, Abgaberecht zur unmittelbaren Anschlussversorgung mit Arzneimitteln, Reform der sozialversicherungsrechtlichen Regelungen des Rettungsdienstes; Änderung von 4 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Vorlage von Gesetzen zur Notfall- und Rettungsdienstreform Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 379/24 (GESTA 20. WP M041) in erweiterter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: zahlreiche Änderungen und zusätzliche Regelungen, u.a. zur Stabilisierung der GKV-Beitragssätze, insbesondere zur Begrenzung der Verwaltungsausgaben der Krankenkassen, zu Jahresarbeitsentgeltgrenzen und zur Finanzierung, der Vergütung ambulanter Leistungen einschließlich Verzicht auf Hybrid-DRG, Arzneimittelrabatten sowie Alterssicherung und Krankenversicherung der Landwirte; redaktionelle Korrekturen; Änderung weiterer 13 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
