Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen (Länder- und Kommunalentlastungsgesetz - LKEG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 10. Juli 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 2
- Artikel 1
Worum es geht
Von 2026 bis 2029 befristetes Vorhaben des Bundes zur Entlastung finanzstarker Länder im Finanzkraftausgleich, Kompensation finanzschwacher Länder über eine Anhebung der Bundesergänzungszuweisungen, Einführung neuer Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zur Beteiligung des Bundes an der Finanzierung übermäßiger kommunaler Liquiditätskreditbestände ("Altschulden") sowie Übernahme weiterer 10 Prozentpunkte an den Lasten aus den DDR-Zusatzversorgungssystemen zugunsten der ostdeutschen Länder; Änderung §§ 10, 11 und 16 Finanzausgleichsgesetz sowie § 15 Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
