Zweites Gesetz zur Änderung des Düngegesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 1. Juli 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Landwirtschaft und Ernährung, Umwelt
Worum es geht
Aufhebung der Regelungen zum Umgang mit Nährstoffen im Betrieb (Stoffstrombilanzierung), Einrichtung eines bundesweiten Monitorings zur Überprüfung der Wirksamkeit der Düngeverordnung, diesbzgl. Schaffung einer Datengrundlage durch Austausch zwischen Behörden und Erhebung von Daten bei landwirtschaftlichen Betrieben, Ernennung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung als notifizierende Behörde zur Befugniserteilung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen, Regelungen zur Bußgeldbewehrung von Verstößen gegen die Vorgaben der EU-Düngeprodukteverordnung; Änderung versch. §§ sowie Einfügung §§ 6 bis 6d, 12a sowie Aufhebung § 11a Düngegesetz, Verordnungsermächtigung Bezug: Verordnung (EU) 2019/1009 vom 5. Juni 2019 mit Vorschriften für die Bereitstellung von EU-Düngeprodukten auf dem Markt und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EG) Nr. 1107/2009 sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 (ABl. L 170, 25.6.2019, S. 1) ; Richtlinie 91/676/EWG vom 12. Dezember 1991 zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen (ABl. L 375 vom 31.12.1991, S. 1) (EU-Nitratrichtlinie) Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission betr. unzureichender Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie (2013/2199)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
