Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Verkündet
- Letzter Schritt
- 12. Juni 2026
- Eingebracht von
- Fraktion der CDU/CSU, Fraktion der SPD
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
- Verkündung
Inkrafttreten
- Artikel 7
- Artikel 1 Nr. 12, 13, 17 und 19 Buchst. b, Artikel 3 Nr. 3 sowie Artikel 8 bis 11
- im Übrigen
- Artikel 1 Nr. 8
Worum es geht
Neuregelung zur Systematisierung der Befugnisse zur beschränkten geschäftsmäßigen sowie der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich "Tax Law Clinics" an oder im Umfeld von Hochschulen, Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine, Wegfall des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern; Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, Umkehr des Besteuerungsvorrangs zur Vermeidung zweifacher Besteuerung sowie Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften bei der Grunderwerbsteuer; Änderung von 8 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 4 Gesetzen Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 40/26 (GESTA D031) in geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Steuerbefreiung für Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe oder vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen oder unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder an Athleten für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen; Folgeänderungen; Änderung eines weiteren Gesetzes
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
