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Im Verfahren

Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Überwiesen
Letzter Schritt
24. September 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Verkehr

Worum es geht

Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung der Fahrschulausbildung, zur Reduzierung der Kosten für den Führerscheinerwerb, zur Optimierung von Verwaltungsverfahren im Fahrlehrerrecht sowie zur europarechtskonformen Umsetzung der Regelungen zur Berufsausübung von Fahrlehrern aus anderen EU-Ländern, u.a. Streichung von Nachweis- und Dokumentationspflichten für Fahrschüler und Fahrschulen, Ermöglichung des Wissenserwerbs zur Vorbereitung auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung vollständig digital außerhalb der Fahrschule, Entfall der Überwachung der Anbieter von verkehrspsychologischen Fahreignungsseminaren durch die zuständigen Behörden, befristete Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung im Rahmen der fahrpraktischen Ausbildung der Klasse B, Etablierung eines eigenständigen Qualifikationsprofils eines amtlich anerkannten Fahrerlaubnisprüfers; redaktionelle Anpassungen und Änderungen, Klarstellungen, Folgeänderungen; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Fahrlehrergesetz, Einfügung § 2e und Änderung §§ 2, 4a und 50 Straßenverkehrsgesetz sowie zahlreicher §§ Kraftfahrsachverständigengesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. L 255, 30.09.2005, S. 22)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.