Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 24. September 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Umwelt, Verkehr
Worum es geht
Maßnahmen zur Stärkung des Fluglärmschutzes im zivilen Luftverkehr: Schaffung von Anreizen für die Nutzung lärmarmer Flugzeugmuster durch eine diesbez. Differenzierung der Flughafenentgelte, Ermöglichung von Bußgeldverfahren unmittelbar gegen Luftfahrtunternehmen bei Verstößen gegen die Betriebsbeschränkungszeiten an Flugplätzen, Schaffung von Rechtssicherheit für zivile Luftrettungsdienste durch deren ausdrückliche Nennung als Ausnahme von Betriebsbeschränkungen, Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte der örtlichen Fluglärmkommissionen bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren, rechtsförmliche Anpassungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Einfügung § 74 sowie Änderung §§ 10a, 19b, 25, 32b und 58 Luftverkehrsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
