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Beschlossen

Gesetz zur Anpassung des GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetzes und des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes an die Vorgaben der Verordnung (EU) 2025/2649 sowie zur Verbesserung des behördlichen Informationsaustauschs

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Verabschiedet
Letzter Schritt
15. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Europapolitik und Europäische Union, Landwirtschaft und Ernährung

Worum es geht

Anpassungen an Änderungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aus den Bereichen Direktzahlungen, Konditionalität und Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem: Verringerung des Verwaltungsaufwands für landwirtschaftliche Betriebe durch den Abbau konditionalitätsrelevanter Bewirtschaftungsauflagen bestimmter GLÖZ-Standards sowie durch die Reduzierung von Kontrollen und Verwaltungssanktionen; Regelung zur Informationsübermittlung zwischen Agrarförderbehörden und Fachbehörden, redaktionelle Änderungen; Einfügung § 20a Änderung §§ 3, 5, 16 und 21 GAP-Konditionalitäten-Gesetz sowie Änderung § 5 GAP-Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem-Gesetz Bezug: Verordnung (EU) 2025/2649 vom 19. Dezember 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2115 in Bezug auf das Konditionalitätssystem, Interventionskategorien in Form von Direktzahlungen, Interventionskategorien in bestimmten Sektoren und zur Entwicklung des ländlichen Raums und jährliche Leistungsberichte sowie zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/2116 in Bezug auf Aussetzungen von Zahlungen, den jährlichen Leistungsabschluss sowie Kontrollen und Sanktionen (ABl. L, 2025/2649, 31.12.2025)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.