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Im Verfahren

Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Überwiesen
Letzter Schritt
25. September 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Recht, Staat und Verwaltung

Worum es geht

Beschleunigung von Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit insbesondere durch Entlastung der Gerichte und Freisetzung personeller Ressourcen: weitergehender Einsatz von Einzelrichtern bzw. verkleinerter Spruchkörperbesetzung, Änderungen im Rechtsmittelrecht, Neuordnung des einstweiligen Rechtsschutzes, Eilrechtsschutz, Verschärfung der Präklusion, stärkere Fokussierung der Verwaltungsgerichte auf die rechtliche Prüfung bei Beibehaltung des Amtsermittlungsgrundsatzes, Erhöhung des Zwangsgeldes bei Nichtbefolgung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen durch Hoheitsträger, Anpassungen an fortschreitende Digitalisierung, Durchführung offensichtlich aussichtsloser und rechtsmissbräuchlicher Gerichtsverfahren erst nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses, u.a.; Einfügung § 85a und Änderung zahlr. §§ Verwaltungsgerichtsordnung, Änderung versch. §§ Sozialgerichtgesetz, Einfügung § 71a und Änderung zahlr. §§ Finanzgerichtsordnung, Folgeänderungen in 9 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Bekanntmachungserlaubnis Verwaltungsgerichtsordnung sowie Finanzgerichtsordnung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.