Zurück zur Übersicht
Im Verfahren

Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Überwiesen
Letzter Schritt
12. August 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Staat und Verwaltung, Wirtschaft

Worum es geht

Entlastung der Wirtschaft durch Maßnahmen zur Reduzierung nationaler, nicht auf EU-Vorgaben beruhender Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik: Streichung von Jahresberichten und Erhebungen bei Betrieben im Bergbau, Verarbeitenden Gewerbe und Bauhauptgewerbe sowie Vereinfachungen betr. weitere Fachstatistiken, Verlängerung der Löschfrist für Verdienstverläufe, Ermöglichung der Übermittlung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer an das Statistische Bundesamt sowie der Verarbeitung und Bereitstellung von Daten durch das Statistische Bundesamt; Schaffung der methodischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für ein neues System der Unternehmensstatistiken: Verbesserung der Kohärenz zwischen Konjunktur- und Strukturstatistiken durch die Zusammenfassung auf nur noch eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg nach einem neu zu konzipierenden Stichprobenmodell, aufwandsärmere und stärker digitalisierte Gestaltung der Erhebungswege, Berücksichtigung des Once-Only-Prinzips, insbes. durch den Zugang zu bereits vorhandenen Datenquellen in Unternehmen und Verwaltungen, Durchführung von Testerhebungen und Voruntersuchungen; Gesetz zur Vorbereitung eines neuen Systems der Unternehmensstatistiken (Unternehmensstatistikreformvorbereitungsgesetz – SysdUVorb) als Art. 9 der Vorlage, Änderung zahlreicher §§ in 7 Gesetzen Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Bürokratierückbau, insbes. zur Aussetzung bestehender Statistikpflichten

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.