Gesetz zur Nichterhebung einer Erbschaft- und Schenkungsteuer (Erbschaftsteuernichterhebungsgesetz - ErbStNichtG)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 22. Juli 2026
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Verzicht auf die regelmäßig erhobenen Steuern; Übergangsregel für Altfälle und die Übergangszeit; Änderung § 37 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
