Gesetz zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Noch nicht beraten
- Letzter Schritt
- 22. Juli 2026
- Eingebracht von
- Fraktion der AfD
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Recht
Worum es geht
Verbot der geschäftsmäßigen Behinderung strafprozessualer Ermittlungen zur Bekämpfung der Parallelrechtsprechung durch sog. islamische Friedensrichter, Orientierung des Strafrahmens am Tatbestand der Strafvereitelung, Einführung eines besonders schweren Falls bei entgeltlichem Tätigwerden, Strafbarkeit des Versuchs; Einfügung § 258b Strafgesetzbuch Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13789 (GESTA 20. WP C133)
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
