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Im Verfahren

Gesetz zur Strafbarkeit der Betätigung auf dem Gebiet der Paralleljustiz

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Noch nicht beraten
Letzter Schritt
22. Juli 2026
Eingebracht von
Fraktion der AfD
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Recht

Worum es geht

​Verbot der geschäftsmäßigen Behinderung strafprozessualer Ermittlungen zur Bekämpfung der Parallelrechtsprechung durch sog. islamische Friedensrichter, Orientierung des Strafrahmens am Tatbestand der Strafvereitelung, Einführung eines besonders schweren Falls bei entgeltlichem Tätigwerden, Strafbarkeit des Versuchs; Einfügung § 258b Strafgesetzbuch Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13789 (GESTA 20. WP C133)

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.