Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027)
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 11. September 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Worum es geht
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2026 in Einnahmen und Ausgaben auf 555,436 Mrd Euro, des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Bundeswehr" auf 29,955 Mrd Euro, des Sondervermögens "Infrastruktur und Klimaneutralität" auf 54,925 Mrd Euro, des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 38,938 Mrd Euro und des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" auf 2,571 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 118,727 Mrd Euro, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 1.014,710 Mrd Euro, Stelleneinsparung von 2 Prozent; Investitionen in Höhe von 56,272 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 394,721 Mrd Euro
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
