Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts
- Eingebracht
- Ausschuss
- Beschlossen
- Bundesrat
- Verkündet
- In Kraft
- Beratungsstand
- Überwiesen
- Letzter Schritt
- 14. Oktober 2026
- Eingebracht von
- Bundesregierung
- Wahlperiode
- 21. Wahlperiode
- Sachgebiete
- Innere Sicherheit, Verteidigung
Worum es geht
Konstitutive Neufassung Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG) und Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz – BNDG) als Art. 1 und 2 der Vorlage, Gesetz über die Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat-Gesetz – UKRatG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung zahlr. §§ in 17 Gesetzen sowie Folgeänderungen in weiteren 18 Gesetzen, Aufhebung Bundesverfassungsschutzgesetz und BND-Gesetz alte Fassung sowie Artikel 10-Gesetz; Verordnungsermächtigung
Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.
