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Im Verfahren

Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Überwiesen
Letzter Schritt
14. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Verteidigung

Worum es geht

Konstitutive Neufassung Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG) und Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz – BNDG) als Art. 1 und 2 der Vorlage, Gesetz über die Rechtskontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat (UKRat-Gesetz – UKRatG) als Art. 3 der Vorlage, Änderung zahlr. §§ in 17 Gesetzen sowie Folgeänderungen in weiteren 18 Gesetzen, Aufhebung Bundesverfassungsschutzgesetz und BND-Gesetz alte Fassung sowie Artikel 10-Gesetz; Verordnungsermächtigung

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.