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Im Verfahren

Gesetz für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität

  1. Eingebracht
  2. Ausschuss
  3. Beschlossen
  4. Bundesrat
  5. Verkündet
  6. In Kraft
Beratungsstand
Überwiesen
Letzter Schritt
9. Oktober 2026
Eingebracht von
Bundesregierung
Wahlperiode
21. Wahlperiode
Sachgebiete
Innere Sicherheit, Wirtschaft, Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben

Worum es geht

Umfassende Modernisierung der Zollverwaltung als Teil der Initiative "Zoll 2030" und Umsetzung von Zielen im Koalitionsvertrag: Neustrukturierung der Generalzolldirektion mit den Fachsträngen "Zölle und Steuern" sowie "Sicherheit und Vollzug", Zusammenführung von Ermittlungs- und Vollzugseinheiten, Erhalt der Finanzkontrolle Schwarzarbeit als eigene Organisationseinheit bei weiterer personeller und haushälterischer Stärkung und erweiterten Ermittlungsbefugnissen, Stärkung der Aufgaben und Befugnisse der Zollverwaltung bei der Bekämpfung internationaler Geldwäsche einschließlich Einrichtung spezialisierter Ermittlungseinheiten und eines Verwaltungsverfahrens zur Aufklärung von Vermögensgegenständen zweifelhafter Herkunft, Verbesserung von Zusammenarbeit und Datenaustausch der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen mit anderen Akteuren, Umsetzung der FATF-Empfehlungen durch gesetzliche Verankerung des Ressortübergreifenden Steuerungskreises und Stärkung der Aufsichtstätigkeit der Länder; Einschränkung von Grundrechten betr. Freiheit der Person, Freizügigkeit, Fernmeldegeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung Änderung von 17 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung sowie Folgeänderungen in 62 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Strukturreform Zoll "2030" ; Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Finanzkriminalität

Quelle: Deutscher Bundestag / Bundesrat – Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP). Die Daten stehen kostenfrei unter dip.bundestag.de zur Verfügung.